Kieferorthopädie bei Kindern & Jugendlichen –
von der Frühbehandlung bis zur festen Zahnspange

​Eltern können schon sehr früh etwas für die Zahngesundheit ihrer Kinder tun, denn Zahnfehlstellungen können sich im ungünstigsten Fall schon im Milchzahnalter entwickeln. Deshalb sollten Kinder spätestens im Alter von ca. 6 Jahren, wenn die ersten bleibenden Zähne durchbrechen, erstmals zum Kieferorthopäden gehen. Zu diesem Zeitpunkt können wir bereits sicher einschätzen, ob Behandlungsbedarf besteht oder nicht.

Eine Frühbehandlung wird beispielweise notwendig, wenn ein offener Biss oder ein Kreuzbiss vorliegt oder wenn infolge eines vorzeitig verloren gegangenen Milchzahnes Platz für den nachfolgenden bleibenden Zahn freigehalten werden soll. Wir untersuchen Ihr Kind nach möglichen Habits wie Daumenlutschen, Zungenpressen und Lippensaugen und erklären Ihnen wie sich das negativ auf die Zahn- und Kieferentwicklung auswirken kann.

Während der Frühbehandlung arbeiten wir gern mit herausnehmbaren Spangen, oft können dadurch später aufwendige kieferorthopädische Behandlungen vermieden werden.

Dass es sich lohnt, in die Zukunft unserer Kinder zu investieren, steht außer Zweifel. Eine richtige Bisssituation ist maßgeblich für eine gute Kau-, Sprech- und Lachfunktion. Gerade stehende Zähne können besser gereinigt werden, sind daher weniger anfällig für Karies und tragen so zur Zahngesundheit bei.

Wenn keine Milchzähne mehr vorhanden sind, kommen meist feste Zahnspangen zum Einsatz, diese bewegen die Zähne in ihre exakte Idealposition. So können auch sehr komplizierte Zahnfehlstellungen korrigiert werden und die Lage der Kiefer zueinander behandelt werden.

Wir arbeiten mit einem passiven selbstligierenden-System, das mit geringen Kräften, sehr sanft und schonend die Zähne nachhaltiger und schneller reguliert als viele herkömmliche Bracketsysteme. Hier besteht ebenfalls die Option mit ästhetischen zahnfarbenen Brackets zu behandeln.

Eine Zahnspange im Jugendalter zahlt sich aus: Schließlich tragen schöne Zähne nicht nur zu mehr Selbstbewusstsein bei, sondern leisten auch einen Beitrag zur allgemeinen Gesundheit.

Insbesondere in der Zeit, in der eine Zahnspange getragen wird, bedarf es einer besonders gründlichen Mundhygiene. Darauf legen wir viel Wert und kontrollieren regelmäßig die Zahnpflege. Wir motivieren unsere Patienten immer wieder sich speziell während der kieferorthopädischen Behandlung genügend Zeit für die Mundhygiene zu nehmen.

Unser Team berät Sie gerne über die richtige Zahnputztechnik, gibt Mundhygieneinstruktionen und führt professionelle Zahnreinigungen durch, dabei können auch für den Patienten schwer zugängliche Stellen perfekt gereinigt werden.

Die halbjährliche Kontrolle bei Ihrem Zahnarzt sollte auch während der kieferorthopädischen Behandlung fortgesetzt werden.

​Wir sind eine zertifizierte kieferorthopädische Wahlpraxis der österreichischen Krankenkassen.
Durch den Nachweis der von den Krankenkassen geforderten Ausbildungs- und Erfahrungsvoraussetzungen, wurde unsere Praxis in die Liste der Wahlkieferorthopäden für Tirol aufgenommen.

Das bedeutet, dass Sie auch bei uns, falls Ihr Kind die Kriterien für eine Gratiszahnspange erfüllt (Voraussetzung: noch nicht vollendetes 18 Lebensjahr, erhebliche Zahn- und/oder Kieferfehlstellungen der Klasse IOTN 4 oder 5), einen Anspruch auf Rückerstattung der Kosten durch die Krankenkasse haben.
Während der Erstberatung wird der vorliegende IOTN Grad (Grad der Zahnfehlstellung) von uns ermittelt.

Gerne reichen wir für Sie vor Behandlungsbeginn einen Antrag bei der Krankenkasse zur Bewilligung der Kostenerstattung ein. Bei positiver Prüfung des Antrages und erfolgreichem Behandlungsabschluß reichen Sie ihre Privatrechnung bei ihrer Versicherung zur Rückerstattung ein. Je nach Krankenkasse bekommen Sie 100% (BVA und VAEB) bzw. 80 % (TGKK und SV der Bauern) des Kassenvertragstarifs von ihrer Krankenkasse rückerstattet.

Unsere Preise richten sich nach Schweregrad, Aufwand und Materialwahl. Bei unserer Kalkulation halten wir uns an die autonomen Honorarrichtlinien der österreichischen Zahnärztekammer.

Als Richtwerte für eine festsitzende Zahnspange mit Metallbrackets im Rahmen der Hauptbehandlung können wir Ihnen einen Betrag von ca. 5990,- Euro nennen. Bei einer Frühbehandlung ca. 1950,- Euro.

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
09:00 - 18:00

Freitag, Samstag, Sonn & Feiertage
Geschlossen

 

 

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